Führerscheine in allen gängigen Klassen
Bei uns kannst Du alle gängigen Führerscheinklassen machen, die Du gerne machen möchtest. Auch der Führerschein ab 17 ist bei uns möglich.
Bei uns kannst Du alle gängigen Führerscheinklassen machen, die Du gerne machen möchtest. Auch der Führerschein ab 17 ist bei uns möglich.
Mindestalter
16 Jahre
Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus.
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h (für Fahrer unter 18 Jahren max. 40 km/h) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h (jeweils auch mit Anhängern).
Einschluss: Klasse T schließt die Klassen L und AM ein.
Mindestalter
18 Jahre
Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Mindestalter
21 Jahre oder 18 mit erfolgreich absolvierter Grundqualifikation bzw. während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung.
Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse C setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Kraftfahrzeuge – ausgenommen der Klassen AM, A1,A2,A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Einschluss: Klasse C schließt die Klasse C1 ein.
Mindestalter
21 Jahre oder 18 mit erfolgreich absolvierter Grundqualifikation bzw. während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung.
Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse CE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C besitzt.
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Befristung: Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)
Einschluss: Klasse CE schließt die Klassen C1E, BE und T ein.
Außerdem D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
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