Führerscheine in allen gängigen Klassen

Bei uns kannst Du alle gängigen Führerscheinklassen machen, die Du gerne machen möchtest. Auch der Führerschein ab 17 ist bei uns möglich.

Informationen zu den Klassen

Klasse B197

Voraussetzungen
keine

Mindestalter
18 Jahre, bzw. 17 Jahre

Klasse B

Voraussetzungen
keine

Mindestalter
18 Jahre, bzw. 17 Jahre

Klasse BE

Voraussetzungen
Klasse B

Mindestalter
18 Jahre, bzw. 17 Jahre

Klasse B196

Voraussetzungen
Klasse B (mindestens 5 Jahre)

Mindestalter
25 Jahre

Klasse A

Voraussetzungen
keine

Mindestalter
20 / 21 / 24 Jahre

Klasse A1

Voraussetzungen
keine

Mindestalter
16 Jahre

Klasse A2

Voraussetzungen
keine

Mindestalter
18 Jahre

Klasse AM

Voraussetzungen
keine

Mindestalter
15 Jahre

Klasse B197

Mindestalter
18 Jahre, bzw. 17 Jahre beim „Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)“

Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.

Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Befristung: Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Wegen der Fälschungssicherheit und der Aktualität des Fotos müssen Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden alle 15 Jahre umgetauscht werden.

Einschluss: Klasse B schließt die Klassen AM und L ein.

Besonderheit: Ein Großteil der praktischen Fahrstunden, sowie die praktische Prüfung finden auf einem Automatikfahrzeug statt. Lediglich 10 Fahrstunden sowie eine 15 Minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer werden auf einem Schaltfahrzeug absolviert. Nach bestandener Prüfung dürfen sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge gefahren werden.

Klasse B

Mindestalter
18 Jahre, bzw. 17 Jahre beim „Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)“

Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.

Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Befristung: Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Wegen der Fälschungssicherheit und der Aktualität des Fotos müssen Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden alle 15 Jahre umgetauscht werden.

Einschluss: Klasse B schließt die Klassen AM und L ein.

Klasse BE

Mindestalter
18 Jahre

Voraussetzungen
Klasse B

Keine Theorieprüfung erforderlich.

Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

Befristung: Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Wegen der Fälschungssicherheit und der Aktualität des Fotos müssen Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden alle 15 Jahre umgetauscht werden.

Klasse BE 96

Mindestalter
18 Jahre, bzw. 17 Jahre bei „Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)“

Voraussetzungen
Klasse B

Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg

Befristung: Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Wegen der Fälschungssicherheit und der Aktualität des Fotos müssen Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden alle 15 Jahre umgetauscht werden.

Hinweise: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

Klasse B196

Mindestalter
25 Jahre

Voraussetzungen
Besitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren

Teilnahme an vier Theoriestunden und fünf Praxisstunden (je 90 Min) – eine theoretische und praktische Prüfung entfallen.

Fahrzeuge: Krafträder (mit Beiwagen) bis zu 125 cmm³ und bis zu 11 kW/15 PS, deren Verhältnis von Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Befristung: Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Wegen der Fälschungssicherheit und der Aktualität des Fotos müssen Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden alle 15 Jahre umgetauscht werden.

Einschluss: Es handelt sich um eine Ausdehnung der Klasse B. Die Fahrerlaubnisklasse A1 ist nicht eingeschlossen und es besteht kein Anspruch auf die Aufwertung auf Klasse A2 nach zweijährigem Besitz.

Klasse A

Das hat sich geändert

Direkteinstieg mit 24 Jahren

Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 Aufstieg zur Klasse A nur durch eine ‰vereinfachte praktische Prüfung (60 Min., 4GFA)

Vorteil der Stufenregel: Erwerb der Klasse A mit 20 Jahren

Allgemeine Infos zur Motorradklasse

Mindestalter
20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.

Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Klasse voraus.

Fahrzeuge:

Krafträder mit:
Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h

Dreirädrige KfZ mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige KfZ mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung max. 15 KW

Befristung: Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Wegen der Fälschungssicherheit und der Aktualität des Fotos müssen Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden alle 15 Jahre umgetauscht werden.

Einschluss: AM, A1, A2. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Klasse A1

Das hat sich geändert

Keine 80 km/h Begrenzung mehr für unter 18-Jährige

Bei zwei Jahren Vorbesitz A1 Aufstieg zur Klasse A2 nur durch eine vereinfachte praktische Prüfung (60 Min., 4GFA)

Alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge (symm.) dürfen 20,4 PS (15 kW) haben. Keine Hubraumbegrenzung

Leichtkrafträder mit 11kW bei Leermasse von mind. 110 kg

Elektrofahrzeuge (Roller) als Prüfungsfahrzeuge zugelassen

Anmeldung zur Doppelklasse mit BF 17 möglich

Allgemeine Infos zur Motorradklasse

Mindestalter
16 Jahre

Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.

Fahrzeuge:

Krafträder mit: Hubraum über 125 cm³, Leistung max. 11kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max 0,1 kW/kg

Dreirädrige KfZ mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung max. 15 KW

Befristung: Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Wegen der Fälschungssicherheit und der Aktualität des Fotos müssen Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden alle 15 Jahre umgetauscht werden.

Einschluss: AM. Geschwindigkeitsbeschränkung 80km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.

Klasse A2

Das hat sich geändert

Aus A beschränkt wird A2

Neue Leistungsobergrenze: 48 PS (35 kW statt 25 kW)

Die Kräder dürfen leichter sein: 35 kW: >175 kg Leermasse | 25 kW: >125 kg Leermasse

Keine Dreiräder mit symm. Radanordnung

Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 Aufstieg zur Klasse A nur durch eine vereinfachte praktische Prüfung (60 Min., 4GFA)

Allgemeine Infos zur Motorradklasse

Mindestalter
18 Jahre

Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse A2 setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.

Fahrzeuge:

Krafträder mit:
Leistung max. 35 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW / kg

Befristung: Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Wegen der Fälschungssicherheit und der Aktualität des Fotos müssen Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden alle 15 Jahre umgetauscht werden..

Einschluss: AM, A1. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Klasse AM

Mindestalter
15 Jahre

Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse AM setzt keine andere Klasse voraus.

Fahrzeuge:
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm² bei Verbrennungsmotor, Leistung max. 4 KW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm² bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 KW bei Diesel/Elektromotoren

Vierrädrige Leicht-KfZ mit:
bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm² bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 KW bei Diesel/Elektromotoren, Leermasse max. 350 kg

Befristung: Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Wegen der Fälschungssicherheit und der Aktualität des Fotos müssen Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden alle 15 Jahre umgetauscht werden.

Einschluss:
 Keine. Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S.
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