Führerscheine in allen gängigen Klassen
Bei uns kannst Du alle gängigen Führerscheinklassen machen, die Du gerne machen möchtest. Auch der Führerschein ab 17 ist bei uns möglich.
Bei uns kannst Du alle gängigen Führerscheinklassen machen, die Du gerne machen möchtest. Auch der Führerschein ab 17 ist bei uns möglich.
Mindestalter
18 Jahre, bzw. 17 Jahre beim „Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)“
Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Befristung: Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Wegen der Fälschungssicherheit und der Aktualität des Fotos müssen Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden alle 15 Jahre umgetauscht werden.
Einschluss: Klasse B schließt die Klassen AM und L ein.
Besonderheit: Ein Großteil der praktischen Fahrstunden, sowie die praktische Prüfung finden auf einem Automatikfahrzeug statt. Lediglich 10 Fahrstunden sowie eine 15 Minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer werden auf einem Schaltfahrzeug absolviert. Nach bestandener Prüfung dürfen sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge gefahren werden.
Mindestalter
18 Jahre, bzw. 17 Jahre beim „Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)“
Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Befristung: Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Wegen der Fälschungssicherheit und der Aktualität des Fotos müssen Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden alle 15 Jahre umgetauscht werden.
Einschluss: Klasse B schließt die Klassen AM und L ein.
Mindestalter
18 Jahre
Voraussetzungen
Klasse B
Keine Theorieprüfung erforderlich.
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Befristung: Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Wegen der Fälschungssicherheit und der Aktualität des Fotos müssen Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden alle 15 Jahre umgetauscht werden.
Mindestalter
18 Jahre, bzw. 17 Jahre bei „Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)“
Voraussetzungen
Klasse B
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
Befristung: Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Wegen der Fälschungssicherheit und der Aktualität des Fotos müssen Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden alle 15 Jahre umgetauscht werden.
Hinweise: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter
25 Jahre
Voraussetzungen
Besitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Teilnahme an vier Theoriestunden und fünf Praxisstunden (je 90 Min) – eine theoretische und praktische Prüfung entfallen.
Fahrzeuge: Krafträder (mit Beiwagen) bis zu 125 cmm³ und bis zu 11 kW/15 PS, deren Verhältnis von Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Befristung: Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Wegen der Fälschungssicherheit und der Aktualität des Fotos müssen Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden alle 15 Jahre umgetauscht werden.
Einschluss: Es handelt sich um eine Ausdehnung der Klasse B. Die Fahrerlaubnisklasse A1 ist nicht eingeschlossen und es besteht kein Anspruch auf die Aufwertung auf Klasse A2 nach zweijährigem Besitz.
Direkteinstieg mit 24 Jahren
Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 Aufstieg zur Klasse A nur durch eine vereinfachte praktische Prüfung (60 Min., 4GFA)
Vorteil der Stufenregel: Erwerb der Klasse A mit 20 Jahren
Mindestalter
20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge:
Krafträder mit:
Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
Dreirädrige KfZ mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige KfZ mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung max. 15 KW
Befristung: Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Wegen der Fälschungssicherheit und der Aktualität des Fotos müssen Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden alle 15 Jahre umgetauscht werden.
Einschluss: AM, A1, A2. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Keine 80 km/h Begrenzung mehr für unter 18-Jährige
Bei zwei Jahren Vorbesitz A1 Aufstieg zur Klasse A2 nur durch eine vereinfachte praktische Prüfung (60 Min., 4GFA)
Alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge (symm.) dürfen 20,4 PS (15 kW) haben. Keine Hubraumbegrenzung
Leichtkrafträder mit 11kW bei Leermasse von mind. 110 kg
Elektrofahrzeuge (Roller) als Prüfungsfahrzeuge zugelassen
Anmeldung zur Doppelklasse mit BF 17 möglich
Mindestalter
16 Jahre
Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge:
Krafträder mit: Hubraum über 125 cm³, Leistung max. 11kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max 0,1 kW/kg
Dreirädrige KfZ mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung max. 15 KW
Befristung: Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Wegen der Fälschungssicherheit und der Aktualität des Fotos müssen Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden alle 15 Jahre umgetauscht werden.
Einschluss: AM. Geschwindigkeitsbeschränkung 80km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.
Aus A beschränkt wird A2
Neue Leistungsobergrenze: 48 PS (35 kW statt 25 kW)
Die Kräder dürfen leichter sein: 35 kW: >175 kg Leermasse | 25 kW: >125 kg Leermasse
Keine Dreiräder mit symm. Radanordnung
Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 Aufstieg zur Klasse A nur durch eine vereinfachte praktische Prüfung (60 Min., 4GFA)
Mindestalter
18 Jahre
Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse A2 setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge:
Krafträder mit:
Leistung max. 35 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW / kg
Befristung: Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Wegen der Fälschungssicherheit und der Aktualität des Fotos müssen Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden alle 15 Jahre umgetauscht werden..
Einschluss: AM, A1. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Mindestalter
15 Jahre
Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse AM setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge:
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm² bei Verbrennungsmotor, Leistung max. 4 KW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm² bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 KW bei Diesel/Elektromotoren
Vierrädrige Leicht-KfZ mit:
bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm² bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 KW bei Diesel/Elektromotoren, Leermasse max. 350 kg
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